Pauschale Abgeltung von Überstunden

Die pauschale Abgeltung gilt nur für Überstunden, die innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit liegen.

Überstunden können zwar durch entsprechende Vereinbarung pauschal abgegolten werden. Eine solche erfasst nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts allerdings nur die gesetzlich zulässigen Überstunden. Für Überstunden, die über die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgehen, kann der Arbeitnehmer eine gesonderte Vergütung verlangen. Er muss sich nicht auf deren pauschale Abgeltung durch das Bruttomonatsgehalt verweisen lassen.

 
 
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