Unterhaltsverzicht ist keine Gegenleistung für Geldzahlung

Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.

Wenn ein Ehegatte bei Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten eine Geldleistung dafür erhält, dass er in einem Ehevertrag teilweise auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet, dann ist die Geldzahlung eine Schenkung. Der Teilverzicht ist keine Gegenleistung, die den Wert der Schenkung mindern würde.

 
 
Anwaeltin Zivilrecht Kreischa, Kuendigungsschutz Kreischa, Fahrzeugschaeden Wilsdruff, Vormundschaft Kreischa, Familienrecht Kreischa, Schadensersatz Pirna, Schadensersatzansprueche Glashuette, Arbeitsvertragsrecht Kreischa, Arbeitsverhaeltnis Wilsdruff, Urlaubsanspruch Dresden