Kinder müssen Beerdigung der Eltern zahlen

Kinder müssen auch dann für die Beerdigungskosten ihrer verstorbenen Eltern aufkommen, wenn sie zu diesen jahrelang keine persönliche Beziehung mehr unterhalten haben.

Erwachsene Kinder müssen grundsätzlich für die Beerdigung ihrer Eltern aufkommen. Nahe Angehörige, so das Verwaltungsgericht Koblenz, stehen einem Verstorbenen stets näher als die Allgemeinheit. Das Gericht verlangte daher von einem Sohn, die Begräbniskosten für seinen Vater zu bezahlen, zu dem er seit seinem 14. Lebensjahr keine persönliche Beziehung mehr gehabt hatte. Die Pflicht zur Kostenübernahme besteht unabhängig von der Annahme einer Erbschaft oder intakten Familienverhältnissen.

 
 
Unfallregulierung Dresden, Rechtsanwalt Dresden, Straftat Wilsdruff, Rechtsanwalt nahe Freital, Aenderungskuendigung Kreischa, Arbeitszeugnis Hohnstein, Anwaeltin Sozialrecht nahe Coswig, Kanzlei Glashuette, Anwaelte nahe Coswig, Anwaltskanzlei nahe Heidenau