Kostenerstattung wegen unwirksamer Renovierungsklausel

Stellt sich die Renovierungspflicht des Mieters nachträglich als unwirksam heraus, kann er die Renovierungskosten vom Vermieter ersetzt verlangen.

Renoviert ein Mieter beim Auszug seine Wohnung in Unkenntnis darüber, dass die Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, kann er auch noch nach dem Auszug die Kosten vom Vermieter zurück verlangen. Die Höhe der Rückforderung bestimmt der Bundesgerichtshof nach den tatsächlich angefallenen Kosten oder, soweit Freunde und Verwandte unentgeltlich helfen, nach den hierfür üblichen Vergütungen. Denn in jedem Fall stellt die erfolgte Renovierung dann eine unberechtigte Bereicherung für den Vermieter dar.

 
 
Rechtsanwaelte nahe Hohnstein, Rechtsanwaeltin Dresden, Anwaeltin Zivilrecht Dresden, Offene Forderung Dresden, Unterhalt Freiberg, Strafrecht nahe Heidenau, Ermittlungsverfahren Freiberg, Rechtsanwaeltin Zivilrecht nahe Wilsdruff, Schadensersatz Pirna, Strafanzeigen Dresden