Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Rechtsanwaeltin Sozialrecht nahe Dohna, Mieterhoehung Dippoldiswalde, Kanzlei Dresden, Inkasso Pirna, Schadensersatz Pirna, Anwalt Strafrecht Kreischa, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Rechtsanwaeltin Dresden, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwalt nahe Dohna