Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Anwaeltin Sozialrecht Dresden, Aenderungskuendigung Glashuette, Kanzlei nahe Radeberg, Inkassomandat nahe Dippoldiswalde, Unterhalt Dresden, Kanzlei Dresden, Schadenersatz Dresden, Familienrecht nahe Freital, Zivilrecht Dresden, Anwalt Zivilrecht nahe Wilsdruff