Zweite Grundsteuer-Verfassungsbeschwerde ebenfalls gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen

Auch die zweite Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer, die sich auf selbstgenutztes Wohneigentum bezieht, ist jetzt gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Nun ist noch ein Verfahren beim Bundesfinanzhof gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags anhängig, das sich allerdings auch auf die jetzt abgewiesene Verfassungsbeschwerde beruft. Die Erfolgsaussichten sind daher eher gering einzuschätzen.

 
 
Arbeitsvertragsrecht nahe Dippoldiswalde, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Anwaelte nahe Freiberg, Nutzungsausfall Dohna, Rechtsanwalt Strafrecht nahe Hohnstein, Arbeitszeugnis Dresden, Offene Forderung Glashuette, Inkassomandat nahe Freiberg, Ehe Coswig, Bussgeldverfahren Radeberg